Landkreis Dahme-Spreewald zeichnet herausragendes Engagement aus
Vorschläge zur Ehrung besonderer Ehrenamtler gesucht / Preisverleihung am 05. Dezember
Seit mehr als drei Jahrzehnten wird auf Beschluss der Vereinten Nationen (UN) in jedem Jahr der 5. Dezember als Internationaler „Tag des Ehrenamtes“ begangen. Dieser symbolische Tag veranschaulicht einmal mehr, welche herausragende Bedeutung das tagtägliche Ehrenamt für den zivilgesellschaftlichen Zusammenhalt und für das Funktionieren des Gemeinwesens in den unterschiedlichsten Bereichen hat.
Der Landkreis Dahme-Spreewald möchte erneut die Ehrung besonderer ehrenamtlicher Leistungen vornehmen. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung werden die stillen Helden des Alltags zum offiziellen „Tag des Ehrenamtes“ am 5. Dezember 2022 durch den Landrat mit Urkunden und Geldpreisen gewürdigt. Öffentlich ausgezeichnet werden sollen Kreiseinwohner, die sich weit über das normale Maß hinaus ehrenamtlich im Landkreis engagieren oder Besonderes für den Landkreis erreicht haben.
Um genau diese engagierten Menschen zu finden, bittet die Kreisverwaltung um Vorschläge. Eigenbewerbungen sowie Vorschläge Dritter sind mit einer kurzen Begründung an das Jugendamt des Landkreises Dahme-Spreewald (Beethovenweg 14 in 15907 Lübben) zu richten. Die Einreichung muss bis spätestens bis zum 30. September 2022 schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ehrenamt“ erfolgen. Der entsprechende Vordruck ist auf der Homepage des Landkreises unter www.dahme-spreewald.info zu entnehmen.
Die Würdigung besonderer ehrenamtlicher Leistungen erfolgt im jährlichen Wechsel mit der Verleihung des Umweltpreises und der Ehrung der Zivilcourage. Die Ehrung des Ehrenamtes soll eine Anerkennung für ein besonderes ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Allgemeinheit beziehungsweise der Einwohner des Landkreises Dahme-Spreewald sein. Der Preis geht auf eine vom Kreistag im Jahr 2000 beschlossene Richtlinie zurück und ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert. Die abschließende Entscheidung über die Vergabe trifft der Kreisausschuss auf Vorschlag des Landrates.