Informationen zur Beantragung von Wohngeld und Heizkostenzuschuss
Wohngeld
Für die Gewährung von Wohngeld ist das Sozialamt des Landkreises in Lübben zuständig.
Dieses kann man zu den nachfolgenden Sprechzeiten telefonisch erreichen:
Dienstag | 08.00-12.00 Uhr |
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13.00-18.00 Uhr | |
Donnerstag | 08.00-12.00 Uhr |
13.00-16.00 Uhr |
Rufnummer des Sozialamtes: 03546 20-1638
Diese Rufnummer ist allerdings überlastet. Außerhalb der Sprechzeiten meldet sich auch nur ein Anrufbeantworter.
Terminvereinbarung per E- Mail
Es besteht die Möglichkeit, per E- Mail einen Termin zu vereinbaren.
Die Mailadresse lautet:
Auf der Homepage des Landkreises können Sie sich benötigte Formulare runterladen und ausfüllen.
https://www.dahme-spreewald.info/de/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat4/sozialamt/wohngeld/
Auf Grund unserer fehlenden Zuständigkeit erfolgt bei uns in der Gemeindeverwaltung keine Bearbeitung oder Weiterleitung von Anträgen.
Wir können ausschließlich beim Runterladen von Formularen behilflich sein.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem beigefügten Link.
Heizkostenzuschuss
Gegenwärtig ist uns nicht bekannt, woher ein Zuschuss für Heizöl oder Pellets kommt bzw. wo man welchen Antrag dafür stellen muss.
Es gibt momentan noch keine Antragsformulare. Sobald sich das ändert werden wir darüber informieren.