Kinderschutz im Sportverein
Landkreis und Kreissportbund in Dahme-Spreewald entwickeln Zertifikat zum Schutz der Kinder
Der Landkreis Dahme-Spreewald, die Sportvereine im Landkreis sowie der Kreissportbund Dahme-Spreewald e. V. (KSB) und seine Jugendorganisation die Sportjugend möchten gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Verein oder auch im Verband gewährleistet ist und dieser einen sicheren Ort gegen jegliche Art von Gewalt und sexuellen Missbrauch bietet.
Am 23.02.2023 startete das Zertifikat Kinderschutz im Sportverein, mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Richtlinie zur Zertifizierung durch Landrat Stephan Loge, den Sport- und Jugenddezernenten des Landkreises Stefan Wichary, die Vorsitzende des Kreissportbundes Dahme-Spreewald e.V. Beate Burgschweiger, sowie stellvertretend für die Kreissportjugend, Sportjugendkoordinator Michael Werner.
„Leider müssen wir immer wieder erleben, dass Kinder und Jugendliche Opfer von sexuellen Missbrauch oder Misshandlungen in Sportvereinen werden. Ebenso äußern sich ehrenamtlich Tätige, dass sie sich allein gelassen fühlen, wenn sie mit Fälle von Kindeswohlgefährdungen erleben müssen“, so Landrat Stephan Loge während der Unterzeichnung. „Mit diesem Instrument können Vereine einerseits bei der Werbung um neue Mitglieder darstellen, dass sie sich der Problematik bewusst sind und Schutzmechanismen installiert haben, andererseits aber auch ihre eigenen Trainer und sonstigen Leitungskräfte unterstützen und absichern, wenn sie Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen zu erkennen glauben“, sagt Landrat Stephan Loge.
Dies Unterzeichnung stellt den Startschuss für alle Sportvereine des Landkreises zum Erwerb des Zertifikates dar. Offiziell wird das Zertifikat auf dem nächsten Sportjugendtag am 23.03.2023 detailliert vorgestellt. Diese Veranstaltung wird in Bestensee stattfinden.
Bei dem gemeinsam erarbeiteten Zertifikat stehen neben dem Schutz auch Transparenz im Handeln und das Schaffen klarer Strukturen und Verhaltensweisen im Sportverein im Fokus.
„Durch das Zertifikat Kinderschutz im Sportverein, soll der Kinderschutz in die alltägliche Arbeit der Sportvereine integriert werden. Hier steht aber nicht nur der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund, sondern es soll auch Handlungssicherheit für die Vereinsverantwortlichen bringen“, informiert die Vorsitzende des Kreissportbund Dahme-Spreewald e.V., Beate Burgschweiger.
„Wir haben bereits mit zwei Vereinen, Ajax Eichwalde 2000 e.V. und TSG Lübben 1965, Präventions- und Schutzkonzepte erarbeitet, um die Praxistauglichkeit der Richtlinie zu überprüfen. Die vorliegenden Konzepte zeigen die Spannbreite, in der sich Vereine je nach ihren örtlichen und personellen Gegebenheiten bewegen“, sagt KSB-Sportjugendkoordinator Michael Werner. So sieht die Richtlinie für die Zertifizierung vor, eine verantwortliche Person im Verein für das Thema zu benennen und dies in einem Schutzkonzept zu manifestieren.
Hintergrund
Der Kinderschutz in Organisationen lässt sich in zwei Aufgabenfelder unterteilen. Zum einen sollen Kinder und Jugendlich innerhalb dieser Organisationen sicher vor Übergriffen durch MitarbeiterInnen und andere Mitglieder sein. Zum anderen sollten diese Organisationen und ihre MitarbeiterInnen im Rahmen eines gesamtgesellschaftlichen Auftrages als wichtige AnsprechpartnerInnen der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen auf Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung verantwortlich und handlungssicher reagieren.
Träger, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, also Kindertagesstätten, Einrichtungen und Dienste der Hilfen zur Erziehung, Jugendclubs etc. schließen mit den Jugendämtern auf einer gesetzlichen Grundlage Vereinbarungen ab, bestimmte Standards einzuhalten, wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Es gibt aber keine solche Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen mit Organisationen und Institutionen, wenn diese zwar Kinder betreuen oder mit Kindern arbeiten, aber keine Leistungen nach dem SGB VIII erbringen. Dies betrifft große Teile der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit, wie z. B. den Bereich des Sports.
Diese Richtlinie berücksichtigt einerseits, dass Sportvereine durch Ehrenamtliche getragen werden, deren Hauptaugenmerk in der Vereinsarbeit ihrem Sport gilt, andererseits aber auch die Verantwortung der Erteilung eines solchen Zertifikates durch den Landkreis Qualitätsstandards erfordern, die eine solche Auszeichnung rechtfertigen.
Im Einzelnen müssen Vereine nachweisen, dass sie über ein entsprechendes Vereinskonzept verfügen, über das die Vereinsmitglieder informiert sind, dass alle Vereinsvertreter im Sinne der Richtlinie im Zyklus von drei Jahren den Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Deutschen Olympischen Sportjugend anerkennen,
dass alle Vereinsvertreter im Sinne der Richtlinie im Zyklus von drei Jahren ein erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Verurteilungen vorlegen, dass dies im Zyklus von drei Jahren durch die Vereine überprüft wird, dass jeder Verantwortliche eine geeignete Schulung zum Thema „Kinderschutz“ wahrgenommen hat oder in einem entsprechend qualifizierten Beruf tätig ist, dass jeder Verein eine/n Verantwortliche/n bestellt.
Ansprechpartner für die Vereine ist Sportjugendkoordinator Michael Werner. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreissportbundes www.ksb-lds.de detailliert beschrieben. Der Kreissportbund Dahme-Spreewald e. V. steht hier den Vereinen als starker Partner in der Beratung und Umsetzung zur Seite.
Quelle: LDS/Janet Grund