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Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung

Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Gastspiele- und Wiederaufnahmeförderung

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur stellt jährlich Mittel i.H.v. insgesamt  100.000,00 € für Gastspiele und Wiederaufnahmen bereit. (Punkt 3.3 Fördergrundsätze 2024)

Einrichtungen der freien darstellenden Künste in freier Trägerschaft und sonstige freie Träger in Brandenburg können die anteilige Finanzierung der Ausgaben für ein oder mehrere Gastspiele und Wiederaufnahmen bereits bestehender Theater- und Tanzproduktionen von Einrichtungen der freien darstellenden Künste aus Brandenburg beantragen.

Besonderes Anliegen ist die Förderung von Gastspielen im ländlichen Raum Brandenburgs. Aufführungen am ursprünglichen Produktionsort bzw. dem Ort der Sitzgemeinde des Theaterensembles sind nicht förderfähig.

Die Anträge auf Förderung sind dem MWFK bis spätestens zum 30.09. (Ausschlussfrist!) des laufenden Jahres für das Folgejahr vorzulegen.

MWFK-Fördergrundsätze zur Förderung der freien darstellenden Künste im Land Brandenburg

Bitte sprechen Sie sich mit den gastierenden Künstler:innen ab, wer den Antrag stellt, um Doppelanträge für das gleiche Gastspiel zu vermeiden!

Informationen zum Repertoire der Freien Darstellenden Künste Brandenburgs finden Sie hier:

https://freie-daku-brandenburg.de/freie-theater

Weitere Informationen

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