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Kulturförderung 2024 | Fristverlängerung bis 15.02.2024

Kulturförderung 2024 | Fristverlängerung bis 15.02.2024 (Bild vergrößern)
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Die Kultur in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) ist ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und hat sich zu einem wichtigen Standortfaktor für Lübben und den Ortsteilen entwickelt. Um das kulturelle Leben in der Stadt Lübben zu fördern, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) im April die Einrichtung eines Kulturfonds sowie die Richtlinie zur Förderung von Projekten für das kulturelle Leben in der Stadt Lübben (Spreewald)/Lubin (Blota) einstimmig beschlossen. Mit dem Kulturfonds sollen Projekte aus der Bürgerschaft sowie von Lübbener Kulturschaffenden mit finanziellen Zuschüssen unterstützt werden. Die Projekte sollen das Miteinander in der Stadt Lübben und den Ortsteilen stärken und thematisch mindestens einem der folgenden Schwerpunktthemen zuzuordnen sein:

a) Förderung der Belebung der Innenstadt
b) Stärkung des Tourismus
c) Entwicklung von Veranstaltungen in den Ortsteilen

Die Umsetzung muss bis 31.12.2024 erfolgen. Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Institutionen, Gruppen und Initiativen, die eigene Veranstaltungen planen und durchführen. Der Fonds umfasst insgesamt 15.000 Euro pro Jahr. Die Fördersumme pro Projekt ist auf 1.500€ (brutto) begrenzt. Der Projektträger hat eine angemessene Eigenleistung, in der Regel 10%, zu erbringen. Der Antrag für 2024 ist auf luebben.de im Download verfügbar. Die Antragsfrist ist verlängert und endet mit dem 15. Februar 2024. Kontaktstelle ist die Stadt Lübben (Spreewald), SG Kulturförderung/Ehrenamt, Poststraße 5, 15905 Lübben (Spreewald).

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