Verspätete Betriebskostenabrechnung: Wann Mieter:innen nicht bezahlen müssen
Verspätete Betriebskostenabrechnung: Wann Mieter:innen nicht bezahlen müssen
Informationen, Musterbriefe und kostenlose Webseminare der Verbraucherzentrale
Lässt die Betriebs- und Heizkostenabrechnung länger als ein Jahr auf sich warten, müssen Mieter:innen unter Umständen nicht bezahlen. Weshalb sie trotzdem eine Abrechnung anfordern sollten und was es noch zu beachten gilt, erklärt Jurist Jörg Spiel von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB). Vorformulierte Musterbriefe für den Fall einer verspäteten oder einer nicht erfolgten Abrechnung sowie kostenlose Webseminare der VZB im Februar und März bieten unkomplizierte Hilfe.
Muss ich eine verspätet eingetroffene Betriebs- und Heizkostenabrechnung bezahlen?
Spiel: Vermieter:innen beziehungsweise die beauftragten Hausverwaltungen haben Nebenkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraumes zu versenden. Kommt eine Abrechnung mit Nachforderung erst später an, können Empfänger:innen diese mit Hinweis auf den verspäteten Zugang zurückweisen. Ein Musterbrief der VZB hilft Betroffenen bei der Formulierung.
Wie reagiere ich am besten, wenn die Betriebs- und Heizkostenabrechnung länger als ein Jahr auf sich warten lässt?
Spiel: Bleibt die Abrechnung einfach aus, empfehlen wir, sich trotzdem bei Vermieter:in oder Hausverwaltung zu melden. Denn zum einen bietet die Abrechnung wertvolle Informationen über den Verbrauch. Zum anderen besteht die Möglichkeit, zwar eine Nachforderung zurückzuweisen, eine mögliche Gutschrift aber gleichzeitig anzufordern. Auch für diesen Fall steht Betroffenen ein Musterbrief der VZB zur Verfügung.
Auch fristgerecht erhaltene Abrechnungen können fehlerhaft sein. Wo erhalten Betroffene weitergehende Hilfe zum Thema?
Spiel: Tatsächlich sind viele Betriebs- und Heizkostenabrechnungen fehlerhaft oder bringen Klärungsbedarf mit sich. Zwar haben Mieter:innen beispielsweise das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen ihre Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. Für Laien – und übrigens sogar für Expert:innen – gestaltet sich eine solche Prüfung aber oft schwierig, denn es gilt, viele Details zu beachten. Daher bietet die VZB am 29. Februar sowie am 13. März kostenlose Webseminare an, in welchen Interessierte erfahren, worauf sie bei Ihrer Abrechnung achten sollten und wie sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können. Zudem erfahren Teilnehmende im Vortrag, wo sie staatliche Unterstützung erhalten können, wenn hohe Nachzahlungsbeträge Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen.
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Den Pressetext finden Sie auch online unter: www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/node/91939