Berufliche Zukunft für Studierende der Humanmedizin im Landkreis DahmeSpreewald schaffen
Bewerbungsfrist für Studienbeihilfe des Landkreises läuft bis 15. September 2024
Um für die medizinische Zukunft vorzusorgen, unterstützt der Landkreis seit dem Herbst
2018 Studierende der Humanmedizin mit einer Studienbeihilfe. Studierende können für die
Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500 Euro erhalten.
Nach der Förderrichtlinie können maximal fünf Studierende zeitgleich die Beihilfe
erhalten.
Die Beratungsgespräche, Gewährungspraxis und Anträge seit 2018 wurden analysiert. Die
neue Richtlinie soll Hemmnisse für eine Beantragung und Gewährung der Studienbeihilfe
abbauen, klare Regeln beinhalten und eine einfachere Anwendung ermöglichen.
• Ab sofort unterscheidet die Antragsfrist zwischen Sommer- und Wintersemester. Es
wird eine zweite Antragsfrist zum 15. März eingeführt. Somit können bei
Bewilligungsbeginn das Sommersemester und zum 15. September das
Wintersemester genutzt werden. Dadurch wird jedes Jahr eine zusätzliche
Antragsmöglichkeit geschaffen und die Wartezeit bis zur nächsten
Antragsmöglichkeit verkürzt.
• Die Auswertung ergab, dass Studierende in der Mitte Ihres Medizinstudiums noch
nicht ihre Fachrichtung abschließend festgelegt haben. Zudem können im Landkreis
Dahme-Spreewald nicht alle Facharztausbildungen absolviert werden. Im Zeitpunkt
der Antragstellung ist daher nicht sicher, dass die Verpflichtung aus § 2 Absatz 3
durch ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Facharztausbildung gerade im Landkreis
Dahme-Spreewald absolviert werden können. Unter Berücksichtigung der
Nachweispflicht und Rückzahlungspflicht sind Ausnahmen möglich.
Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. September 2024 | Förderung kann zum
Wintersemester 2024/25 einsetzen
Ziel der Studienbeihilfe ist es, Studierende der Humanmedizin schon während ihres
Studiums für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Dahme-Spreewald nach
Abschluss ihres Studiums zu gewinnen. Die Studienbeihilfe ist eine gute Investition in die
berufliche Zukunft. Als Gegenleistung werden die ausgebildeten Mediziner für die Dauer
von vier Jahren an eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis gebunden.
Der Landkreis Dahme-Spreewald positioniert sich deutlich: „Hier kannst Du als Mediziner:in
gut arbeiten.“ Dahme-Spreewald ist ein Landkreis, in dem man gut leben, arbeiten und zu
Besuch sein kann. Hier findet man eine hohe Lebensqualität vor und kann die berufliche
Tätigkeit sehr gut mit Erholung und Entspannung mit der Familie vereinbaren.
Gesucht werden Studierende der Humanmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnittes
der Ärztlichen Prüfung
Studierende können für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in
Höhe von 500 Euro erhalten. Für geförderte Studierende besteht die Verpflichtung, nach
erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von 4 Jahren eine ärztliche Tätigkeit
im Landkreis auszuüben:
a) als Arzt/Ärztin in einer Klinik im Landkreis
b) als angestellter Arzt/angestellte Ärztin in einer Arztpraxis oder in einem MVZ auf dem
Gebiet des Landkreises
c) als Arzt/Ärztin beim Gesundheitsamt des Landkreises
Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.09. oder 15.03. des laufenden Jahres
formlos schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnittes der
Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) oder eine
entsprechende Äquivalenzbescheinigung
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität
- Verpflichtungserklärung zur ärztlichen Tätigkeit nach erfolgreichem Studienabschluss im
Landkreis
Landkreis Dahme-Spreewald
Gesundheitsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
E-Mail:
Hintergrund
Die Studienbeihilfe für Medizinstudierende ist ein Beitrag zur Sicherstellung der
medizinischen Versorgung. Die Studienbeihilfe kann zeitgleich an insgesamt bis zu fünf
Beihilfeempfangende gewährt werden. Der Landkreis Dahme-Spreewald diese auf
Grundlage eines Kreistagsbeschlusses (2018) und entsprechender Richtlinie (aktualisierte
Richtlinie vom Mai 2024).
www.weiterbildungsnetzwerk-dahmespreewald.de
Nach dem Medizinstudium profitieren junge Ärztinnen und Ärzte im LDS vom ärztlichen
Weiterbildungsnetzwerk "Dahme-Spreewald". Mit einer Vitalotsin ist die nahtlose und
engmaschige Betreuung mit Verbundpartnern während der Weiterbildung gewährleistet.
Der Landkreis unterstützt die Koordinierungsstelle für die Ausbildung zu Fachärztinnen und
Fachärzten. Der Kreistag hat im September 2022 eine finanzielle Unterstützung der
Koordinierungsstelle für fünf Jahre beschlossen.