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Berufliche Zukunft für Studierende der Humanmedizin im Landkreis DahmeSpreewald schaffen

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Bild zur Meldung: Berufliche Zukunft für Studierende der Humanmedizin im Landkreis DahmeSpreewald schaffen

Bewerbungsfrist für Studienbeihilfe des Landkreises läuft bis 15. September 2024


Um für die medizinische Zukunft vorzusorgen, unterstützt der Landkreis seit dem Herbst 
2018 Studierende der Humanmedizin mit einer Studienbeihilfe. Studierende können für die
Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in Höhe von 500 Euro erhalten. 
Nach der Förderrichtlinie können maximal fünf Studierende zeitgleich die Beihilfe 
erhalten. 


Die Beratungsgespräche, Gewährungspraxis und Anträge seit 2018 wurden analysiert. Die 
neue Richtlinie soll Hemmnisse für eine Beantragung und Gewährung der Studienbeihilfe 
abbauen, klare Regeln beinhalten und eine einfachere Anwendung ermöglichen. 
• Ab sofort unterscheidet die Antragsfrist zwischen Sommer- und Wintersemester. Es 
wird eine zweite Antragsfrist zum 15. März eingeführt. Somit können bei 
Bewilligungsbeginn das Sommersemester und zum 15. September das
Wintersemester genutzt werden. Dadurch wird jedes Jahr eine zusätzliche 
Antragsmöglichkeit geschaffen und die Wartezeit bis zur nächsten 
Antragsmöglichkeit verkürzt. 


• Die Auswertung ergab, dass Studierende in der Mitte Ihres Medizinstudiums noch 
nicht ihre Fachrichtung abschließend festgelegt haben. Zudem können im Landkreis 
Dahme-Spreewald nicht alle Facharztausbildungen absolviert werden. Im Zeitpunkt 
der Antragstellung ist daher nicht sicher, dass die Verpflichtung aus § 2 Absatz 3 
durch ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Facharztausbildung gerade im Landkreis 
Dahme-Spreewald absolviert werden können. Unter Berücksichtigung der 
Nachweispflicht und Rückzahlungspflicht sind Ausnahmen möglich. 


Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. September 2024 | Förderung kann zum 
Wintersemester 2024/25 einsetzen


Ziel der Studienbeihilfe ist es, Studierende der Humanmedizin schon während ihres 
Studiums für die Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Dahme-Spreewald nach 
Abschluss ihres Studiums zu gewinnen. Die Studienbeihilfe ist eine gute Investition in die 
berufliche Zukunft. Als Gegenleistung werden die ausgebildeten Mediziner für die Dauer 
von vier Jahren an eine ärztliche Tätigkeit im Landkreis gebunden.


Der Landkreis Dahme-Spreewald positioniert sich deutlich: „Hier kannst Du als Mediziner:in
gut arbeiten.“ Dahme-Spreewald ist ein Landkreis, in dem man gut leben, arbeiten und zu

Besuch sein kann. Hier findet man eine hohe Lebensqualität vor und kann die berufliche 
Tätigkeit sehr gut mit Erholung und Entspannung mit der Familie vereinbaren.


Gesucht werden Studierende der Humanmedizin nach Bestehen des Ersten Abschnittes 
der Ärztlichen Prüfung


Studierende können für die Dauer von 4 Jahren und 3 Monaten eine monatliche Beihilfe in 
Höhe von 500 Euro erhalten. Für geförderte Studierende besteht die Verpflichtung, nach 
erfolgreichem Abschluss des Studiums für die Dauer von 4 Jahren eine ärztliche Tätigkeit 
im Landkreis auszuüben: 


a) als Arzt/Ärztin in einer Klinik im Landkreis
b) als angestellter Arzt/angestellte Ärztin in einer Arztpraxis oder in einem MVZ auf dem 
Gebiet des Landkreises
c) als Arzt/Ärztin beim Gesundheitsamt des Landkreises


Antragstellung
Die Studienbeihilfe ist bis spätestens zum 15.09. oder 15.03. des laufenden Jahres 
formlos schriftlich beim Gesundheitsamt des Landkreises zu beantragen. 


Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Lebenslauf
- Beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses über das Bestehen des Ersten Abschnittes der
Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) oder eine 
entsprechende Äquivalenzbescheinigung
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität
- Verpflichtungserklärung zur ärztlichen Tätigkeit nach erfolgreichem Studienabschluss im 
Landkreis


Landkreis Dahme-Spreewald
Gesundheitsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen


E-Mail:


Hintergrund 
Die Studienbeihilfe für Medizinstudierende ist ein Beitrag zur Sicherstellung der 
medizinischen Versorgung. Die Studienbeihilfe kann zeitgleich an insgesamt bis zu fünf 
Beihilfeempfangende gewährt werden. Der Landkreis Dahme-Spreewald diese auf 
Grundlage eines Kreistagsbeschlusses (2018) und entsprechender Richtlinie (aktualisierte 
Richtlinie vom Mai 2024).


www.weiterbildungsnetzwerk-dahmespreewald.de
Nach dem Medizinstudium profitieren junge Ärztinnen und Ärzte im LDS vom ärztlichen 
Weiterbildungsnetzwerk "Dahme-Spreewald". Mit einer Vitalotsin ist die nahtlose und 
engmaschige Betreuung mit Verbundpartnern während der Weiterbildung gewährleistet. 
Der Landkreis unterstützt die Koordinierungsstelle für die Ausbildung zu Fachärztinnen und 
Fachärzten. Der Kreistag hat im September 2022 eine finanzielle Unterstützung der 
Koordinierungsstelle für fünf Jahre beschlossen.

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