Geld zurück von der Versicherung!
Wer mit seinem Versicherungsunternehmen vereinbart hat, die Prämie monats- oder quartalsweise zu bezahlen, hat gute Aussichten, Geld von seinem Unternehmen zurück zu bekommen. Denn die Versicherer müssen für die verlangten Teilzahlungszuschläge den „echten" Preis als effektiven Jahreszins angeben - was praktisch nie geschehen ist. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Bamberg vom 8. Februar 2006 (2 O 764/04), das durch ein sog. „Anerkenntnisurteil" des Bundesgerichtshofs vom 29.7.2009 (I ZR 22/07) rechtskräftig wurde. Der Bayerische Rundfunk berichtete am 12. Januar 2010 in seiner Sendung PlusMinus hierüber.
Betroffen sind grundsätzlich alle Versicherungsverträge, deren (Jahres-)Prämien in Raten - monatlich oder quartalsweise - gezahlt werden (außer Krankenversicherungen).
Ein entsprechendes Musterschreiben ist dort ebenfalls vorhanden.
Diese Meldung hat mit Heideblick nichts zu tun. Dennoch gehe ich davon aus, dass es für viele Bürger von Interesse sein könnte.
F. Deutschmann