Richtlinie des Landkreises Dahme-Spreewald zur Förderung des Sports
Der Kreistag hat im Dezember 2018 eine neue Sportförderrichtlinie beschlossen. Hier haben Vereine die Möglichkeit Zuschüsse zu beantragen.
Sport ist nicht nur ein Beitrag zur persönlichen Entfaltung und gesunden Lebensgestaltung, Sport hat auch eine gesellschaftliche Bedeutung, die im Artikel 35 der Verfassung des Landes Brandenburg ausdrücklich gewürdigt wird. Ziel der Sportförderung ist es, auf der Grundlage des Sportfördergesetzes des Landes Brandenburg möglichst viele Menschen zu sportlicher Betätigung zu aktivieren und dafür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es einer engen Zusammenarbeit und einer gemeinsamen Anstrengung von Sportvereinen und Kommunen. Zuschüsse an Sportvereine sollen dazu dienen, die allgemeine Finanzkraft der Sportvereine zu stärken, aber auch gezielte Einzelmaßnahmen zu fördern. Kern der Förderung ist die Motivierung der Bevölkerung, Sport zu treiben und sich dadurch gesund zu erhalten.