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Bebauungsplan "Windkraftnutzungsgebiet Waltersdorf" wird vorerst nicht geändert

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Bild zur Meldung: Bebauungsplan "Windkraftnutzungsgebiet Waltersdorf" wird vorerst nicht geändert

Mit Beschluss 089/13 wurde eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beschlossen und das erforderliche Planverfahren in Gang gesetzt.

 

Die angestrebte Änderung des B-Planes sollte folgende wesentliche Kriterien beinhalten:

-          3 Anlagen

-          max. Anlagenhöhe (Flügelspitze) 185 m

-          Mindestabstand zur Wohnbebauung 1.000

 

tatsächliche Mindestabstände der geplanten Anlagen zu

o      Waltersdorf: 1.544 m

o      Langengrassau: 1.660 m

o      Zöllmersdorf: 1.397 m

o      Wittmannsdorf: 1.149 m

 

Der Investor hat mitgeteilt, dieses Verfahren bis auf weiteres Ruhen zu lassen.

 

Für das Gebiet gibt es einen gültigen Bebauungsplan sowie eine Baugenehmigung.

 

Er beinhaltet folgende wesentliche Kriterien:

-          6 Anlagen

-          max. Anlagenhöhe (Flügelspitze) 100 m

-          keine Festlegungen von Abständen zur Wohnbebauung

 

tatsächliche Mindestabstände der geplanten Anlagen zu

o      Waltersdorf: 1.500 m

o      Langengrassau: 1.550 m

o      Zöllmersdorf: 1.400 m

o      Wittmannsdorf: 850 m

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