Bebauungsplan "Windkraftnutzungsgebiet Waltersdorf" wird vorerst nicht geändert
Mit Beschluss 089/13 wurde eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes beschlossen und das erforderliche Planverfahren in Gang gesetzt.
Die angestrebte Änderung des B-Planes sollte folgende wesentliche Kriterien beinhalten:
- 3 Anlagen
- max. Anlagenhöhe (Flügelspitze) 185 m
- Mindestabstand zur Wohnbebauung 1.000
tatsächliche Mindestabstände der geplanten Anlagen zu
o Waltersdorf: 1.544 m
o Langengrassau: 1.660 m
o Zöllmersdorf: 1.397 m
o Wittmannsdorf: 1.149 m
Der Investor hat mitgeteilt, dieses Verfahren bis auf weiteres Ruhen zu lassen.
Für das Gebiet gibt es einen gültigen Bebauungsplan sowie eine Baugenehmigung.
Er beinhaltet folgende wesentliche Kriterien:
- 6 Anlagen
- max. Anlagenhöhe (Flügelspitze) 100 m
- keine Festlegungen von Abständen zur Wohnbebauung
tatsächliche Mindestabstände der geplanten Anlagen zu
o Waltersdorf: 1.500 m
o Langengrassau: 1.550 m
o Zöllmersdorf: 1.400 m
o Wittmannsdorf: 850 m