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Weihnachten 2024 mit geflüchteten Menschen

Weihnachten 2024 mit geflüchteten Menschen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Weihnachten 2024 mit geflüchteten Menschen

110 Jahre Weihnachtsaktion

 
 

Weihnachtsbeleuchtung in den Innenstädten, Lebkuchen im Regal und Weihnachtslieder im Supermarkt. Auch in diesem Jahr möchten wir wieder Ehrenamtliche und Geflüchtete dabei unterstützen, gemeinsam das Weihnachtsfest zu feiern, sich in dieser stimmungsvollen Zeit zu treffen, um gemeinsam die vorweihnachtliche Atmosphäre zu genießen.

Für gemeinsame Erlebnisse und Aktionen für und mit Geflüchteten können von Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern jeweils bis zu 
600 Euro beantragt werden, zum Beispiel für

  • Bastelwerkstätten und Weihnachtsbäckerei

  • Bücher und Hefte

  • Eintrittskarten und Fahrtkosten für Ausflüge z. B. zu Adventskonzerten und Basaren

  • Honorare* für externe Sprachmittlerinnen und -mittler

  • technische Unterstützung für digitale Formate, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr…

* Honorare können nur bewilligt werden, wenn der Betrag pro Stunde angegeben ist. Liegt dieser Betrag höher als 30 Euro, wird ein Qualifikationsnachweis benötigt.

Wir freuen uns auf Ihre kreativen Ideen.

Wichtig für die Antragstellung ist, dass alle Ausgaben förderfähig sind und ein Großteil der Beteiligten ehrenamtlich engagiert ist. Nicht förderfähig sind zum Beispiel Kosten für Geschenke, Verpflegung, Aufwandsentschädigungen und freiwillige Versicherungen. Angesprochen sind insbesondere Willkommensinitiativen, Vereine und Religionsgemeinschaften, aber auch weitere Interessierte. 
Bitte reichen Sie Ihre Anträge mindestens zwei Wochen vor dem Maßnahmebeginn ein. Der Maßnahmezeitraum endet am 31. Dezember 2024, bis dahin muss das Projekt abgeschlossen sein.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Anträge können ab sofort und bis 25. November 2024 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden. Für Rückfragen steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Vanessa Hierse zur Verfügung.
Telefon: 0355 2893 946
E-Mail:

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gilt gleichzeitig als Auszahlungsantrag. Der Zuschuss wird vom LASV nach Prüfung der vollständigen Unterlagen und Bewilligung direkt auf das Konto des Antragstellenden überwiesen.

 

Bleiben Sie auf dem Laufenden